Was müssen Sie mitbringen?

  • Eine logopädische Heilmittelverordnung (z.B. vom Kinderarzt, HNO, Neurologen etc.)
  • Gegebenenfalls eine Zuzahlungsbefreiung

Terminabsage & Ausfallhonorar:

Termine sind fest für Sie reserviert. Sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vorher ab, wenn Sie verhindert sind.
Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar gemäß § 615 BGB zu berechnen. Dieses beträgt pauschal 30 Euro pro nicht wahrgenommenen Termin.

Dieser Behandlungsvertrag zwischen Therapeut:in und Patient:in kommt juristisch mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung zustande - also mit dem Erscheinen zur ersten Therapieeinheit, auch ohne Unterschrift. Grundlage dafür ist §611 ff. BGB (Dienstvertrag) und §630a BGB (Behandlungsvertrag). 

Des Weiteren sind im Behandlungsvertrag die Einwilligung in die Datenspeicherung und -verarbeitung und die Schweigepflicht verankert. 

Sollten Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.

Kostenübernahme:

  • Gesetzlich Versicherte: Abrechnung erfolgt direkt über ihre Krankenkasse(ggf. mit privater Zuzahlung ab 18 Jahren)
  • Privat Versicherte: Die Abrechnung erfolgt nach der Heilmittel-Gebührenordnung und ermisst sich am 1,8-fachem der Kassensatzes