Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Zuzahlungsbefreit sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
Patienten über 18 Jahren sind zuzahlungspflichtig und müssen 10% des Rezeptwertes zzgl. 10,-€ Rezeptgebühren bezahlen. Ausgenommen sind Erwachsenen die eine Zuzahlungsbefreiung der Krankenkasse aufweisen.
Private Krankenversicherung (PKV)
Der Behandlungsvertrag erfolgt zwischen Patient und Praxis, nicht zwischen der Praxis und der Krankenkasse. Mit Therapiebeginn werden die voraussichtlichen Behandlungskosten besprochen.
Unsere Honorarberechnungen fundiert auf der aktuellen Rechtssprechung und umfasst den 1,8 bis 2,3-fachen des höchsten Satzes einer gesetzlichen Krankenversicherung. Dies ist innerhalb der Heilberufe eine bewährte Verhaltensweise.